
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den MACRON-Verordnungen vom 22. September 2017 wurde eine einzige Arbeitnehmervertretungsinstanz geschaffen, der Wirtschafts- und Sozialrat (CSE).
Unternehmen mit mindestens 11 Arbeitnehmern sind verpflichtet, diese Instanz nach Ablauf der Mandate der derzeitigen Arbeitnehmervertreter, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2019, zu gründen.
Angesichts der Zeit, die für die Durchführung des Wahlprozesses benötigt wird, ist es nun notwendig, den vorläufigen Zeitplan für die CSE-Wahlen aufzustellen, um die am 31. Dezember 2019 ablaufende Frist einzuhalten.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung bei der Gründung Ihres CSE an, sofern Ihr Unternehmen hiervon betroffen ist.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team für Arbeitsrecht
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