Das französische Firmenfahrzeug
Steuerliche Aspekte
Das Firmenfahrzeug stellt seit langem ein lukratives Steuersubjekt für die französische Finanzverwaltung dar. So sind z.B. Abschreibungen auf Firmenfahrzeuge nur teilweise steuerlich abzugsfähig. Der Vorsteuerabzug ist sogar vollständig verboten, und die Personenkraftwagen der Unternehmen unterliegen einer körperschaftsteuerlich nicht absetzbaren Sondersteuer.
Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug dem Unternehmen gehört oder von diesem nur genutzt wird. Bisher war für die Besteuerung meistens die Motorenleistung entscheidend. Seit 2006 hingegen spielt der COÇ-Ausstoß eine immer wichtigere Rolle für die Steuerbemessung, und ab 2014 wird auch die Treibstoffart berücksichtigt.
Darüber hinaus ergeben die sich aus der privaten Nutzung von Firmenwagen sowie der Verwendung von privaten Pkws für Unternehmenszwecke spezifische Steuerfolgen.
Die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen Einblick in die steuerliche Gesamtproblematik dieses Bereichs geben.
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