Ein erneuter Fortschritt bei der Inanspruchnahme der Haftung des Gläubigers, der als Kreditgeber auftritt
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Februarausgabe unseres Infobriefs Neues aus der Rechtsprechung zum Insolvenzrecht in Frankreich informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Haftung des Gläubigers, der als Kreditgeber auftritt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und stehen für zusätzliche Informationen bzw. eventuelle Fragen und Anregungen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Françoise Sitterlé
Rechtsanwältin
Partner
SOFFAL
Société juridique & fiscale franco-allemande
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