Investir en Allemagne
Gründung einer Kapitalgesellschaft in Frankreich.
Die Kapitalgesellschaft ist in Frankreich bei Weitem die gängigste Rechtsform; allen voran steht die französische Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Société à Responsabilité Limitée (SARL).
Im Jahr 2007* hatten 38% aller französischen Gesellschaften diese Rechtsform gewählt. Dies entsprach ca. 1.100.000 Unternehmen. Die Aktiengesellschaft generell wurde von 200.000 Gesellschaften oder 13% herangezogen, wobei die relativ neue Form der vereinfachten Aktiengesellschaft – Société par Actions Simplifiée (SAS) 8% aller Gesellschaften darstellte (ca. 125.000).
Die immer größere Attraktivität der SAS spiegelt sich auch bei den Neugründungen wider. Mit der am 6. August 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft (Loi de Modernisation de l’Economie – LME) in Kraft getretenen Vereinfachung wird sich dieser Trend weiter fortsetzen.Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft (SARL, SA oder SAS) wird bei der Gründung einer französischen Tochtergesellschaft bevorzugt gewählt.
Die vorliegende Kurzerläuterung soll einen vergleichenden Überblick über die verschiedenen Formen der Kapitalgesellschaft in Frankreich geben und gleichzeitig verdeutlichen, was bei deren Gründung zu berücksichtigen ist.
Die nachstehenden zusammenfassenden Erläuterungen sind in der Praxis den jeweiligen Begleitumständen anzupassen und keinesfalls als umfassend anzusehen. Insbesondere bei der Gestaltung von Statuten bzw. Gesellschaftsverträgen sollte unbedingt der Rat von Experten eingeholt werden.
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