Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der derzeit anstehenden Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses des vergangenen Geschäftsjahres möchten wir darauf hinweisen, dass es in bestimmten Fällen möglich ist, eine vereinfachte Offenlegung oder sogar die ganz oder teilweise vertrauliche Behandlung des Jahresabschlusses zu beantragen. Da diese Möglichkeit davon abhängt, ob bestimmte, gesetzlich festgelegte Schwellen überschritten sind oder nicht, finden Sie ...
