Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen anbei unseren Steuer-Newsletter in Bezug auf die Erklärungen der im Jahr 2017 bezogene Einkünfte und die Vermögensteuer auf Immobilien (Vermögenswerte von über 1,3 Millionen Euro zum 1. Januar) zukommen zu lassen.
Unter Berücksichtigung des ab dem 1. Januar 2019 vorgesehenen Inkrafttretens der Quellenbesteuerung, ist diese Erklärung dieses Jahr von besonderer Wichtigkeit.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und stehen für zusätzliche Informationen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
SOFFAL
Société juridique & fiscale franco-allemande
153 bd Haussmann – 75008 Paris – Frankreich
Tel : +33 (0) 1 53 93 94 00
Fax: +33 (0) 1 40 74 04 06
www.soffal.de
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